Hamburg (kobinet) Lässt das Bundesgesundheitsministerium weiterhin schwerkranke Patienten im Stich? Das fragt die Kanzlei Menschen und Rechte angesichts eines aktuellen Verfahrens. Heute verhandelt das Verwaltungsgericht Köln (Az. 7 K 3889/09) über den Anspruch eines schwerkranken Menschen, Cannabis selbst anzubauen. Während das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel dem Begehren des an Multipler Sklerose erkrankten und damit einhergehend an Ataxie leidenden Mannes stattgeben wollte, hat das Bundesgesundheitsministerium die Behörde angewiesen, eine solche Genehmigung nicht zu erteilen. Der Patient, dessen Ataxie mit zugelassenen Medikamenten nicht zu behandeln ist, hat gegen den darauf hin erlassenen, ablehnenden Widerspruchsbescheid geklagt. Weiterlesen