Die EU-Kommission strebt bis 2012 strengere und in allen Mitgliedsstaaten einheitlich geltende Gesetze zum Schutz vor Tabakrauch an. Österreich muss gesetzlich nachbessern. Eine neue Resolution sieht bis 2012 Maßnahmen im gesamten öffentlichen Raum – einschließlich Gastronomie und Verkehr – vor, Strafen und deren Sanktion werden verlangt, sagte Sylvia Hartl, Generalsekretärin der europäischen Lungengesellschaft (ERS), zur APA. Das derzeit in Österreich geltende Gesetz entspreche diesen Vorgaben in vielen Punkten nicht und müsse so gesehen geändert werden. Am 30. Juni wurde in Brüssel eine Resolution verabschiedet, die alle Mitgliedsstaaten auffordert, bis 2012 im gesamten öffentlichen Raum in Gebäuden für Rauchfreiheit zu sorgen und einheitliche Gesetze einzuführen, so Hartl. Eingeschlossen sind diesmal auch öffentliche Fahrzeuge wie Firmenwagen, an ein Verbot in öffentlichen Räumen im Freien wird zum Teil ebenfalls gedacht. Erstmals beinhalte das 18-seitige Papier nicht nur grobe Empfehlungen sondern konkrete Vorschläge für den Inhalt von Gesetzen, erklärte die Generalsekretärin. Nach dem Motto „Führen Sie dieses und jenes ein und kontrollieren Sie es auch!“ gebe die Kommission beispielsweise auch an, wer bestraft werden soll. Das österreichische Gesetz würde der Resolution nicht entsprechen, vor allem weil Arbeitsplätze nicht lückenlos eingeschlossen sind, betonte Hartl. Die Wahlfreiheit sorge dafür, dass Gäste doch Tabakqualm ausgesetzt würden. „Das ist eigentlich gegen die Intention der EU“, kritisierte sie. Besonders Kinder seien in Raucher-Gaststätten nicht ausreichend geschützt, da es kein Zutrittsverbot für Minderjährige gebe. Auch für Schwangere fehlen entsprechende Maßnahmen: Während der Arbeitgeber beim Heben von schweren Kisten gestraft werden, gebe es keine Sanktionen, wenn werdende Mütter Tabakrauch ausgesetzt würden. Österreich Schlusslicht „Dieses Gesetz ist sicher nicht europakonform und das hat man schon gewusst, als es verabschiedet wurde“, kritisierte Hartl. „Österreich hat hier ein extrem schlechtes Gesetz mit zahlreichen Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen.“ Bei der Gesundheitsvorsorge sei die Alpenrepublik aus diesem Grund nach wie vor europäisches Schlusslicht. Zu den Problemkindern in der EU zählt auch Belgien. Dort gibt es eine Ausnahmeregelung für Bars. Als absolute Vorbilder gelten Irland und Italien. Interessant ist laut Hartl die jüngste Entwicklung in den USA: Präsident Barack Obama habe dort vor kurzem einem Gesetz zugestimmt, das vorsieht, dass Inhaltsstoffe von Tabakrauch wie bei anderen Genussmitteln kontrolliert werden müssen. Zigarettenkonsum soll damit künftig wie ein Lebensmittel behandelt und überprüft werden, erklärte Hartl. Dies sei eine absolute Neuerung. Wenn das Gesetz tatsächlich beschlossen werde, seien verschiedene Effekte möglich. Die genaue Kontrolle der Inhaltsstoffe könnte von Konzernen auch als Schlupfwinkel genutzt werden, fürchtet die Generalsekretärin. Bei Beanstandungen könnten Tabakproduzenten Kleinigkeiten an der Zusammensetzung ändern, das Produkt während der langen öffentlichen Begutachtungsphase weiter verkaufen und bei neuerlichem negativen Bescheid einfach wieder und wieder geringfügig ändern. von http://www.kleinezeitung.at