Darüber hinaus will es die Regierung Einrichtungen zur Betreuung Sterbenskranker erlauben, Vorräte an Betäubungsmittel anzulegen, damit im Notfall starke Schmerzen sofort gelindert werden können. Die Einrichtungen sollen zudem Arzneien weiter verwenden dürfen, wenn ein Patient verstorben ist.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte, dass nun für die 23.000 Patienten in Hospizen Schmerzmittelvorräte angelegt werden. Sie forderte eine ähnliche Regelung aber auch für die rund 700.000 Patienten in 11.000 Pflegeheimen.
Quelle. rp-online.de