Fast seit dem Beginn des neuen Hanf boomes in der Schweiz sind vom Staat aus zwei völlig unterschiedliche Signale ausgegangen. Auf der einen Seite diskutiert die politische Schweiz ernsthaft die Möglichkeiten Cannabis zu legalisieren, in welcher Form auch immer. Auf der anderen Seite wüten einige Staats- und Bezirksanwälte ungehindert weiter und versuchen den Cannabishandel zurück auf den Schwarzmarkt zu drängen.In den letzten Monaten hat sich die Situation noch zugespitzt. Nachdem der Cannabisbericht der Expertenkommission, ein Legalisierungsmodell vorschlug, welches in etwa dem Hanf-Koordination glich und der Bundesrat ebenfalls brauchbare Modelle in die Vernehmlassung schickte, liegen die Resultate der Vernehmlassung vor und der Bundesrat könnte entscheiden. Tut er aber nicht, vorerst ging er in die Ferien.
Kurz zuvor hatte das Bundesgericht ein Urteil der Kantonsgericht St.Gallen bestätigt und somit die Grenze von 0,3% THC als Kriterium für die Unterscheidung zwischen legalem Hanfkraut und Betäubungsmittel definiert. Das politische Vakuum, welches der Bundesrat durch seinen Nichtentscheid entstehen liess, wird zur Zeit noch vermehrt von Hardlinern in der Justiz genutzt. Dagegen können wir wenig tun, das Gesetz oder die bisherige Auslegung ist auf ihrer Seite. Und es ist illusorisch zu glauben, dass je eine Chance bestand oder noch besteht auf rein juristischem Weg eine „Quasi“-Legalisierung zu erreichen. Es auch nicht der Sinn der Gewaltentrennung in einer Direktdemokratie, dass Gerichte vom Volk verabschiedete Gesetze in so krasser Weise um interpretieren können.
Nein, es war, es ist und es bleibt ein politischer Kampf.
Und da können wir noch einiges tun. Der Bundesrat wird in den nächsten Monaten seine Botschaft an das Parlament verabschieden müssen und egal was er vorschlägt, es stehen trotzdem alle Varianten im Parlament zur Diskussion, da die Sozial- und Gesundheitskommision des Nationalrates diese als Anträge einbringt.
Aber das reicht nicht. Erstens wollen wir nicht monatelang warten bis der Bundesrat sich endlich bequemt seine Botschaft zu verabschieden. Zweitens haben wir keine Garantie, dass das Parlament einen brauchbaren Gesetzestext präsentiert. Wir könnten dann dieses Gesetz per Referendum bekämpfen, gewinnen können wir dadurch nichts, nur verhindern, falls es sich um eine Verschärfung handelt. Eigene Vorschläge einbringen können wir nur mittels einer Volksinitiative.
Wir haben heute den Organisationsstand, welcher uns ermöglicht eine Volksinitiative zu lancieren und zur Abstimmung zu bringen. Dazu kommt, dass ein vernünftiger Legalisierungsvorschlag, so wie wir ihn in unserem Modell zur Regulierung des Cannabis-Marktes skizziert haben, reelle Chancen hat vom Souverän angenommen zu werden. Diese Voraussetzungen können wir ausnützen um politischen Druck auszuüben
Quelle: www.droleg.ch