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Einen zentralen Rahmen der österreichischen Drogenpolitik bildet das Suchtmittelgesetz (SMG) von 1998. Das SMG differenziert vor allem nach der Menge und – mit Ausnahme einer Sonderbestimmung zu Cannabis – nicht nach Art des Suchtgifts und sieht ein breites Spektrum an Alternativen zur Bestrafung vor. Die wichtigsten drogenpolitischen Gremien auf Bundesebene sind die Bundesdrogenkoordination und das als Koordinationsgremium mit den Ländern dienende Bundesdrogenforum. Den Bundesländern kommt bezüglich der Gestaltung und Umsetzung drogenpolitischer Maßnahmen große Bedeutung zu. Alle neun Bundesländer verfügen über Drogenkonzepte bzw. Suchtpläne sowie über Drogen- bzw. Suchtkoordinatoren. Zusätzlich zu den Länderkonzepten ist derzeit ein Bundesdrogenkonzept in Vorbereitung. Die Finanzierung drogenpolitischer Maßnahmen wird vor allem vom Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen getragen.

Überblick über die organisatorische Struktur des Drogenbereichs in Österreich

 

 

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!