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Die rot-grüne Koalition will im Frühjahr per Erlass die „Eigenbedarfsgrenze“ für den Besitz kleiner Mengen Haschisch erhöhen, um Gerichtsverfahren für Ersttäter möglichst zu vermeiden. Das Innenministerium lehnt aber einen „Freibrief“ für kleine Mengen ab.

DÜSSELDORF. Innenminister Ralf Jäger (SPD) will sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaft auch künftig im Einzelfall eine Anklage erheben kann, wenn sie es für richtig hält. Auf keinen Fall dürfe der Eindruck erweckt werden, dass sich ein Dealer in NRW sicher fühlen kann.

Der Erlassentwurf von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren einstellen kann, wenn der Drogenbesitzer mit maximal zehn Gramm Haschisch oder maximal einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetamin erwischt wird. Kutschaty will so erreichen, dass sich die Verfolgungsbehörden auf die Großdealer konzentrieren können und Kleinkonsumenten nicht kriminalisiert werden. Die Regierung Rüttgers hatte die Eigenbedarfsgrenze 2007 auf sechs Gramm „weicher Drogen“ reduziert.

Im Ziel ist sich die rot-grüne Koalition einig. In der laufenden Ressortabstimmung drängt der Innenminister aber darauf, dass es keinen Automatismus bei der Einstellung von Verfahren gibt. Das Ministerium arbeitet an einer Formulierung, wonach für „Mehrfach-Auffällige“ auch bei kleinen Mengen Strafverfahren möglich bleiben. Einig ist sich die Koalition, dass eine Verfahrenseinstellung bei Jugendlichen nur mit Auflagen wie Sozialstunden oder einer Teilnahme an einer Drogenberatung möglich wird.

CDU-Innenexperte Peter Biesenbach warnt vor einer Verharmlosung weicher Drogen. „Wir brauchen mehr Abschreckung.“ Wer den Besitz von neun Gramm Haschisch zur Bagatelle erkläre und das Verfahren einstelle, handele leichtfertig, sagte Biesenbach. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass ein Drittel aller Zwölf- bis 15-Jährigen in Deutschland bereits Cannabis geraucht hat.

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt den geplanten Drogen-Erlass. Es sei sinnvoll, sich auf die Drogenkartelle zu konzentrieren statt auf die Konsumenten kleinster Mengen Cannabis. Das NRW-Gesundheitsministerium hat dem Erlass intern bereits zugestimmt. Das Innenministerium verlangt aber eine Klarstellung im Erlass, dass die letzte Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens die Staatsanwaltschaft trifft.

Quelle: rundschau-online.de

 

Von cannabinus

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