425 Hanfpflanzen wurden von den Behörden genehmigt.
Das, daraus im Frühjahr 2015 gewonnene, Hanföl soll zur Schmerz-Behandlung von etwa 200 Krebspatienten, verwendet werden. Für die Erkrankten wird die umstrittene Therapie im Zuge einer klinischen Studie, die beweisen soll, wie und ob Cannabis bei der medizinischen Versorgung von Krebskranken helfen kann, kostenlos sein.
Initiiert wurde das Projekt von Rodolfo Carter, seines Zeichens Bürgermeister der Gemeinde La Florida, gemeinsam mit der Daya-Stiftung.
Die Übergabe der Samen, aus denen die Pflanzen in den kommenden Monaten wachsen werden, gestaltete sich feierlich. Die Präsidentin der Stiftung, Ana Maria Gazmuri, spricht von „Einem historischer Moment der Erleichterung für alle Leidenden.“
Der exakte Standort der Plantage südlich der Hauptstadt wird, aus Angst vor Dieben, wie ein Staatsgeheimnis gehütet und selbst jene, die sie eventuell doch finden, werden es schwer haben hineinzugelangen, denn die Anlage ist durch elektrischen Stacheldrahtzaun geschützt.
Vor der Übergabe gab es heiße Debatten.
Die Stimmung in mehreren Ländern Südamerikas derzeit in Bezug auf den Umgang mit THC im Wandel. Nicht nur die chilenische Regierung unter ihrer Präsidentin Michelle Bachelet, erwägt, das Strafgesetz in Bezug auf die Substanz abzuändern und sie nicht mehr als harte Droge zu klassifizieren.
Konkret heißt das: Anbau, Handel und Erwerb von Cannabis sollen in Zukunft nicht mehr auf gleiche Weise bestraft werden wie der Umschlag mit Heroin oder Kokain.
Eine derartige Veränderung der Rechtslage würde chronisch oder schwer erkrankten Menschen den langen Weg durch die Mühlen der chilenischen Bürokratie deutlich verkürzen.
Man möchte davon ausgehen, dass die chilenische Präsidentin weiß, wovon sie spricht wenn es um Medizinisches geht, denn vor ihrem politischen Aufstieg war sie als Ärztin tätig.
Auch die chilenische Gesundheitsministerin Helia Molina befürwortet so eine Änderung im Gesetzbuch. Letztere geht sogar so weit, davon zu sprechen, dass Cannabis „höchstwahrscheinlich schon bald“ vor Gericht nicht mehr als harte Droge gelten und einer veränderten Rechtsprechung unterliegen wird.
Die aktuelle, chilenische Rechtslage in Bezug auf psychoaktive Substanzen wird durch „Law 20.000“ geregelt. Das Gesetz trat 2005 in Kraft, wurde 2007 reformiert und löste ein anderes aus dem Jahr 1995 ab.
Kurz zusammengefasst erlaubt Law 20.000 den Konsum sämtlicher Drogen durch Einzelpersonen, verbietet allerdings Handel und Anbau sowie den Konsum in Gruppen oder im öffentlichen Raum.
Besitz und Handel werden ebenfalls unterschiedlich bestraft.
Für kleinere Mengen wird dabei derzeit eine Freiheitsstrafe von rund 2 bis 5 Jahren verhängt, für große Mengen können es bis zu 15 Jahre sein.
Wo jedoch die qualitative und die quantitative Grenzen zwischen den beiden Delikten verlaufen entscheidet immer das, für den jeweiligen Prozess zuständige, Gericht da Artikel 4 des Gesetzes dazu keine genaueren Angaben enthält.
Da die Mehrzahl aller Häftlinge, die derzeit auf Grund von Suchtmittel-Vergehen ihre Freiheitsstrafe abbüßen, für den Besitz einer illegalen Substanz verurteilt wurde könnte mehr Klarheit dem chilenischen Staatsbudget übergebührlich lange Inhaftierungen ersparen.
Besitz und Konsum von Cannabis bei medizinischer Indikation und Bewilligung hingegen, sind bereits legal und werden es wohl auch weiter bleiben.{jcomments on}