Die deutsche Hauptstadt ist für Konsumenten von Cannabis ein sicheres Pflaster. In einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL meldet das Blatt, dass Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher in Kürze eine Verwaltungsvorschrift unterzeichnen werde, wonach in der Hauptstadt das Mitführen von bis zu 15 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Regel straffrei bleiben könne.

Damit geht Berlin – so der SPIEGEL – einen Sonderweg. In den meisten Bundesländern werden bis zu 6 Gramm als „geringe Menge“ für den Eigenkonsum eingestuft. Das Betäubungsmittelgesetz ist zwar Bundesrecht, den Ländern ist es jedoch überlassen, per Verwaltungsvorschrift die „geringe Menge“ zu definieren, die straffrei mitgeführt werden darf.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 klargestellt, dass „Cannabisprodukte lediglich in kleinen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen“ werden dürfen.

In Berlin, wo die jetzige Verwaltungsvorschrift ausläuft, haben sich vor allem Mitglieder der Partei Die Linke für eine weiterhin großzügige Drogenpolitik starkgemacht. Nach der aktuellen Berliner Richtlinie ist ein Ermittlungsverfahren quasi automatisch einzustellen, wenn jemand mit bis zu 10 Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt wird, bis zu maximal 15 Gramm kann eingestellt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, so die Gesundheitsverwaltung.

Quelle: berlin-magazin.info

Von cannabinus

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