Botanische Herkunft

„Cannabis sativa“ und „Cannabis indica“ werden vermutlich seit 10000 Jahren vom Menschen angebaut. Cannabis enthält in allen Teilen, außer in den Wurzeln und Samen ein Harz, das über 30 verschiedene Wirkstoffe enthält. Die psychoaktiven Wirkstoffe von Cannabis nennt man Cannabinoide, das bedeutendste ist das Tetrahydrocannabinol(THC).

Verarbeitungsform:

Cannabisprodukte sind

  • Marihuana (Gras, Ganja), die getrockneten Blütenstände und Blätter der weiblichen Pflanze, sowie
  • Haschisch (Dope, Shit, Piece), das zu Platten oder Klumpen gepresste Harz der Pflanze, das auf dem Schwarzmarkt in unterschiedlichem Reinheitsgrad und ungleicher Qualität vorkommt (oft mit Stoffen wie Henna, Ölen und Sand gestreckt).
  • Eine weitere Variante ist das Haschischöl (hochkonzentriert und selten erhältlich).

Konsumformen:

Haschisch oder Marihuana werden mit Tabak vermischt zu Zigaretten gedreht (Joint), oder pur in einer speziellen Pfeife (Haschischpfeife, Bong) geraucht.
Es kann auch in Kuchen oder in Kekse eingebacken, oder zum Beispiel in Milch aufgelöst als Kakao getrunken werden. Hier tritt die Wirkung erst nach ein bis zwei Stunden ein, ist allerdings sehr viel stärker als beim Rauchen und hält länger an (bis zu 10 Stunden!).

 

 ACHTUNG

Die psychoaktive Wirksamkeit hängt von der THC-Konzentration ab, die stark variieren kann. Eine psychoaktive Dosis beginnt bei 15-20 mg THC. Unmittelbar während des Konsums stellt sich ein ausgeprägtes Wohlbefinden ein. Die Wirkung kann beim Rauchen schnell eintreten und hält zwischen einer und drei Stunden an. Der Konsument erlangt eine euphorische Stimmungsänderung, die Wahrnehmung kann sich leicht verändern. Allerdings kann der Cannabis-Konsum aktuelle Stimmungen verstärken und deshalb dazu führen, dass sich der Konsument „down“ fühlt.

Körperlich:

    * erhöhter Puls und Herzschlag (Herzrasen)
    * trockener Mund
    * Rötung der Augen
    * Appetitsteigerung

Psychisch:

    * Entspannung, innere Ruhe, Ausgeglichenheit, Wohlbefinden, leichte Euphorie
    * erhöhte Kommunikationslust
    * Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses
    * Phantasieanregend
    * Verstärkung von akustischen und visuellen Empfindungen und des Tastsinnes

je nach Dosis und Dauer des Konsums:

    * Antriebslosigkeit und Teilnahmslosigkeit
    * der momentane Gefühlszustand kann verstärkt werden, sowohl positiv wie auch negativ

 


 

Risiken des akuten Gebrauchs können sein:

    * Durchhänger am nächsten Tag, Trägheit, geistige Fähigkeiten eingeschränkt
    * unkalkulierbare Zusammensetzung der Inhaltsstoffe (Streckmittel), unbekannter Wirkstoffgehalt
    * Angstzustände und Panikattacken
    * bei sehr hohen Dosierungen Wahnvorstellungen (Halluzinationen)
    * Hyperventilation
    * Orientierungslosigkeit

Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:

    * depressive Verstimmungen
    * Antriebslosigkeit
    * Konzentrationsschwäche
    * Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit
    * wenn nicht schon vorhanden: Nikotinabhängigkeit
    * besondere Belastung der Lunge und Atemwege durch giftige Strecksubstanzen (Lungenkrebs)
    * Begünstigung von psychischen Erkrankungen (z.B. Psychosen) bei vorhandener Veranlagung
    * Gefahr einer psychischen Abhängigkeit

Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:

Da der Cannabisrausch aktuelle Stimmungen und Gemütslagen verstärken kann, sollten sich Konsumenten der möglichen negativen Wirkung auf ihre Psyche bewußt sein und nicht konsumieren, wenn sie in schlechter Stimmung sind.

Bei regelmäßigem Konsum besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit: Mit Hilfe von längeren Konsumpausen kann überprüft werden, ob bereits ein gewohnheitsmäßiger Gebrauch stattfindet, bzw. schon eine psychische Abhängigkeit vorhanden ist.

Bei der oralen Einnahme ist die Menge schwer zu dosieren und die Wirkung tritt oft erst nach über einer Stunde ein. Zucker- und Vitamin C-haltige Getränke können unangenehme Rauschwirkungen bei Überdosierungen abschwächen.

Da Cannabis die Konzentrationsfähigkeit in starkem Maße trübt, sollte im akuten Rauschzustand auf keinen Fall ein Fahrzeug gelenkt werden. Konsumenten sollten sich außerdem den Auswirkungen auf die geistige Leistungsanforderungen in Schule und Beruf bewusst sein.

       
 
       
 
 

Grundsätzlich ist der Besitz sowie der Erwerb und Handel mit THC-haltigen Cannabisprodukten verboten. Es wurden allerdings aufgrund des Bundesgerichtshofurteils von 1994 Richtlinien von den einzelnen Bundesländern erlassen, bei denen die Justiz bei „geringen Mengen an Eigenbedarf“ von einem Strafverfahren absieht. Die Voraussetzungen hierfür sind:

    * Es muss sich um eine geringe Menge handeln
    * Es muss sich um Eigenkonsum handeln
    * Man muss glaubhaft machen können, dass man nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich konsumiert
    * Es darf keine Gefährdung anderer vorliegen (z.B. Konsum auf dem Schulhof)
    * Man muss zum ersten Mal wegen eines BTM-Deliktes aufgefallen sein

Wichtig: Es handelt sich hierbei um Richtlinien, die nicht bindend sind. Die letzte Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft.

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall „der nicht unerheblichen Menge“ (z.B. bei Cannabis mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

 

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein haben kann (auch wenn man als Fußgänger „erwischt“ wurde). In einem Urteil legte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2004 einen Grenzwert für THC im Blut fest. Dieser liegt bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut.

 

Nachweiszeiten:

Die Nachweiszeiten von THC und THC-Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) sind stark von den zuvor konsumierten Mengen abhängig. Ein grobes Raster:

    * Ein einmaliger Joint kann 24-36 Stunden nachgewiesen werden
    * bei gelegentlichem Konsum: im Blut: 2-3 Tage, im Urin: 7-10 Tage
    * bei regelmäßigem Konsum: 3 Wochen im Blut, bis zu 8 Wochen im Urin

In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum je nach Haarlänge nachweisbar ( 1 cm entspricht 1 Monat ).
 

 

 

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!