Frauenfeld – Hanf soll beruhigend wirken, doch das funktioniert offenbar nicht immer. Mit den Hanfwürfeln eines Bauern aus dem Bezirk Arbon beschäftigte sich gestern in zweiter Instanzdas Obergericht. Einer immerhin dürfte am Streit seine Freude haben. Der Besitzer des Lagerhauses, in dem die Würfel aufbewahrt werden, bis feststeht, ob sie vernichtet werden.
Der Bauer hatte 2006 und 2007 Futterhanf gepflanzt. 2006 hatte er das noch dem Landwirtschaftsamt gemeldet, 2007 nicht mehr. Im September 2006 beschlagnahmten die Behörden 2210 Kilo Hanfwürfel. Mit dem Hanfanbau, so das Bezirksamt, verletze der Bauer das Lebensmittelgesetz. Dieses verbiete es, Nutztiere mit Hanf zu füttern. Das Bezirksamt Arbon büsste den Bauern deshalb mit 1000 Franken und beschloss die Vernichtung der Würfel. Das Bezirksgericht sprach den Bauern am 8. Juni zwar frei, soweit es das Verfahren nicht wegen Verjährung einstellte, bestätigte aber die Vernichtung der Hanfwürfel. Dagegen wehrte sich der Staatsanwalt und verlangte gestern, das Obergericht solle den Entscheid des Bezirksamts stützen. Die Futterwürfel müssten zudem in jedem Fall vernichtet werden, da sie nicht legal genutzt werden könnten. Der Bauer wollte dagegen seine Hanfwürfel zurückhaben und verlangte im Übrigen, den Entscheid des Bezirksgerichts zu bestätigen.
Verbot ohne Einschränkung
Vor dem Obergericht argumentierte der Staatsanwalt, das Verbot, Hanf an Nutztiere zu verfüttern, gelte ohne jede Einschränkung. Die Konsumenten hätten das Recht, keine mit THC verseuchten Produkte kaufen zu müssen. Wer aus Hanf Futterwürfel herstellen lasse, versuche zumindest, sie verfüttern zu lassen. Das sei ebenfalls strafbar. Das Argument, der Bauer habe die Ernte 2007 an die Firma des Hanf-Aktivisten Jean-Pierre Egger verkaufen wollen, verfange nicht. Egger hätte den Hanf an andere Bauern weiterverkauft, welche die Würfel an ihre Tiere verfüttert hätten. Das Bezirksgericht habe sich geirrt, als es den Hanfanbau von 2006 als verjährt bezeichnete.
Der Bauer argumentierte unter anderem, 2007 habe er Hanfsamen produziert, um sie weiterzuverkaufen. Die Pflanzen seien nach dem Dreschen untergepflügt worden. Niemand würde Hanfsamen an Nutztiere verfüttern, denn die Samen seien zehnmal so teuer wie Futtermittel. Der Hanfanbau an sich sei ja nicht verboten.
2006 habe er keine Würfel an Nutztiere verfüttert, denn die Polizei habe die Würfel noch an dem Tag, an dem sie von der Trocknungsanlage geliefert wurden, beschlagnahmt. Zudem bezweifelte der Bauer, dass der THC-Gehalt in den beschlagnahmten Hanfwürfeln genau genug gemessen werden könne. Das Urteil wird später schriftlich zugestellt. (ThurgauerZeitung)