Mit einer Indoor-Hanfplantage in Pfäffikon wollte ein Zürcher Oberländer Barbetreiber das grosse Geld machen. Kommissar Zufall machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung.

Attila Szenogrady

Es war vor über drei Jahren, als ein Zürcher Oberländer Clubbetreiber beschloss, eine zweite Geldquelle zu erschliessen. Er richtete an der Barzloostrasse in Pfäffikon heimlich eine Indoor-Hanfplantage ein und stieg damit in den einträglichen Marihuanahandel ein.

Das illegale Geschäft des gebürtigen Russen lief zunächst gut an. Mit dem Verkauf von über 40 Kilogramm Marihuana erzielte er einen ansehnlichen Umsatz von 200’000 Franken. Mindestens 19’000 Franken davon konnte er als persönlichen Gewinn einstreichen und in seinen Gastro-Betrieb investieren.

Kommissar Zufall

Im letzten Frühling war es Kommissar Zufall, der dem Schweizer ETH-Informatiker einen dicken Strich durch die Rechnung machte. Zwei Marihuana-Dealer hatten den Standort der versteckten Plantage in Erfahrung gebracht. Worauf die beiden Männer im letzten April in die Liegenschaft einbrachen und dabei mehrere hundert Hanfpflanzen entwendeten.

Die Diebe brachten ihre Beute nach Zürich-Altstetten, wo sie prompt von der Polizei erwischt wurden und dieser alles erzählten. Mit der Folge, dass die Drogenfahnder schon bald beim heute 31-jährigen Angeklagten anklopften und diesen für 26 Tage in Untersuchungshaft steckten.

 

Am Mittwoch musste sich der geständige Angeklagte vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Bei einem Schuldspruch drohte ihm eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zwölf davon sollte er absitzen. Zudem verlangte die zuständige Staatsanwältin eine Ersatzforderung von 200’000 Franken. Die Anklägerin warf dem Ex-Russen nicht nur Drogenhandel, sondern auch Irreführung der Rechtspflege vor. So hatte der Angeklagte zu Beginn der Untersuchung eine erfundene Person als Betreiber der Plantage angegeben.

Vor Gericht hinterliess er aber einen guten Eindruck. Der Sohn eines erfolgreichen russischen Forscherpaars im Bereich der Molekularbiologie hatte es fertiggebracht, ohne eidgenössische Matura an der ETH die Aufnahmeprüfung zu bestehen.
Mit dem hochintelligenten Nichtraucher stand damit kein Kiffertyp vor den Schranken. Einzig beim Konsum von Wodka habe er auch schon über die Stränge geschlagen, gab er zu Protokoll. Der Verteidiger setzte sich für eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten ein und verwies darauf, dass sein Mandant noch keine einzige Vorstrafe aufweise.

24 Monate bedingt

Mit Erfolg. So fällten die Richter mit einer Sanktion von 24 Monaten bedingt gerade noch eine Bewährungsstrafe aus. Hinzu kam, dass sie den Beschuldigten vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege freisprachen. So habe der Angeklagte mit der Nennung eines Phantasienamens nur sich begünstigt und nicht eine andere Person in eine schlimme Situation gebracht, erklärte der Vorsitzende Roland Heimann. Der Beschuldigte sei noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen, fasste Heimann zusammen.

Auch im finanziellen Bereich. So soll der Gastronom nur noch 10’000 Franken aus dem unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil dem Kanton Zürich abliefern. Die Ersatzforderung der Staatsanwaltschaft stufte das Gericht als viel zu hoch ein.

Quelle: zo-online.ch

 

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!