Es war am 12. Dezember 2007, als die Polizei zuschlug. Mit einem heute 41-jährigen Kaufmann aus Schöfflisdorf nahmen die Drogenfahnder einen der grössten Zürcher Unterländer Marihuanahändler der letzten Jahre fest. Der Hauseigentümer verschwand für fast drei Monate in Untersuchungshaft, wo er sämtliche Vorwürfe schon bald zugab. Demnach hatte der Clubbetreiber zwischen Ende 2004 und Dezember 2007 einen schwunghaften Handel mit Haschisch und Marihuana aufgezogen.
Bis 2,4 Millionen Franken Umsatz
Die Anklageschrift rechnete dem Angeschuldigten vor, dass er über 400 Kilogramm Marihuana sowie über 100 Kilogramm Haschisch eingekauft und äussert gewinnbringend weiterverkauft hatte. Der Umsatz zwischen 1,8 Millionen und 2,4 Millionen Franken konnte sich sehen lassen. Dabei konnte der Schweizer Staatsangehörige einen persönlichen Gewinn von über 262 000 Franken erzielen. Die meisten Verkäufe und Uebergaben tätigte der Angeschuldigte vor einem Restaurant in Regensdorf.
Ein überzeugter Hanfaktivist aus Schöfflisdorf hat mit einer halben Tonne Haschisch und Marihuana gehandelt. Nun kam er mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe davon. Die Anklage hatte vergeblich sechs Jahre verlangt.
Sechs Jahre verlangt
Die zuständige Staatsanwältin Gabi Alkalay ging von einem schweren Verschulden aus und forderte in ihrem schriftlich bestätigten Antrag eine hohe Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Nicht nur wegen Drogenhandels, sondern auch wegen Geldwäscherei und Steuerbetrugs. Zudem sollte der Drogenhändler 1,8 Millionen Franken aus dem unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil dem Kanton Zürich abliefern.
«Ich bin geschockt», äusserte sich der Angeklagte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich zum Strafantrag. Allerdings sprachen zwei einschlägige Vorstrafen gegen ihn. So hatte er bereits 1992 wegen umfangreichen Haschischhandels eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren sowie neun Monaten erhalten. Im Februar 2004 kam er am Bezirksgericht Dielsdorf mit einer bedingten Strafe von sechs Monaten davon.
Ueberzeugter Hanfaktivist
Zum Tatmotiv befragt gab der langjährige Hanfaktivist politische Gründe an. So sei er überzeugt gewesen, dass der Handel mit Cannbis bald legalisiert werde, sagte er. Er habe sich auch im Komitee der Hanfinitiative sehr eingesetzt und fest mit einer Gesetzesänderung gerechnet, führte er weiter aus.
Seine Verteidigerin blies ins gleiche Horn und setzte sich für eine bedingte Freiheitsstrafe ein. Die Anwältin kritisierte den Antrag der Gegenseite als völlig unverhältnismässig und erklärte, dass ihr Mandant niemandem etwas getan habe. In den USA würde derzeit der Hanfhandel liberalisiert, indem man die Cannabis-Produkte für medizinische Zwecke verwenden dürfe, plädierte sie und verwies auf einen anderen grossen Marihuana-Fall, bei welchem die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland mangels Verfolgungsinteresse alles eingestellt habe.
Strafe erheblich gesenkt
Da der Angeklagte plötzlich einige zeitliche Angaben der Anklagebehörden in Abrede stellte, schien der Prozess zu platzen. Allerdings rang er sich doch noch zu einem umfassenden Geständnis durch. Was unter anderem zu einer deutlichen Strafsenkung führte. So setzte das Gericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten fest. Davon 24 Monate auf Bewährung. Sechs Monate soll er absitzen. Zudem die Dielsdorfer Vorstrafe von weiteren sechs Monaten.
100 000 Franken abliefern
Im finanziellen Bereich wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, dem Kanton Zürich rund 100 000 Franken aus dem unrechtmässig erzielten Gewinn abzuliefern. Pikanterweise liess das Gericht beim Angeklagten sichergestellte Gelder für über 68 000 Franken sowie 4 100 Euro sowie weitere Geldbeträge in anderen Währungen beschlagnahmen. Diese Summen sollen für die Ersatzforderung eingesetzt werden.
Quelle: 20min.ch