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Deutschland


In Deutschland  gelten  ähnliche Gesetze wie  in Österreich. Der  Besitz  wird  weniger  streng  bestraft,  die Gesetze  bezüglich  Anbau  und  Führerscheinentzug  bei Drogenbesitz sind jedoch strenger.

Schweiz


In der Schweiz fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz und ist ebenso illegal. Gegen Ende der 1990er Jahre tolerierten die Behörden vieler Kantone den Verkauf von Marihuana als „Duftsäckchen“ in Hanfläden. Bekannt für seine lockere Drogenpolitik war vor allem Basel, wo es zu teilweise schon mehr Läden mit Hanfprodukten als Bäckereien gab. Die Höhe der erzielten Umsätze führte aber zu einem rapiden Anstieg der Kriminalität im Kreis der Anbieter. (vor allem Schutzgelderpressungen und Überfälle) Dies war der Hauptgrund der Polizei für die gründlichen Razzien in den Jahren 2002 und 2003, bei denen fast alle Hanfläden geschlossen wurden. Bis 2004 im Parlament dann diskutiert, ob der Cannabiskonsum – im Gegensatz zum Handel – legalisiert werden soll, ehe dies mit einer Mehrheit verworfen wurde. Wenige Tage später leitete das „Komitee Pro Jugendschutz – Gegen Drogenkriminalität“ eine Volksinitiative zur Änderung der Bundesverfassung ein; diese mit relativ prominenten linken und gemäßigten Politikern besetzte Gruppe will eine Erlaubnis von Hanf-Besitz, -Konsum und -Anbau für den Eigenbedarf sowie einen strikt geregelten, aber legalen Handel damit durchsetzen. Jede Werbung für Hanfkonsum und auch der Verkauf an Jugendliche sollen illegal bleiben. (Ähnlich wie in den Niederlanden) Die Initiative hat Unterschriften von Schweizerbürgern gesammelt, und Anfang 2006 dann 106.000 Unterschriften eingereicht (100.000 waren nötig). Damit werden der Bundesrat und die Bundesversammlung wohl bis 2007/2008 Stellungnahmen abgeben, wonach die Frage dem Schweizervolk vorgelegt werden wird. Diese Initiative werden keine schlechten Chancen eingeräumt.

In der Schweiz gilt nach Art 19a des Betäubungsmittelgesetzes:

  1. Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, wird mit Haft oder mit Buße bestraft.
  2. In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden…


Art 19b:
Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung den gleichzeitigen und gemeinsamen Konsum unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt.

Italien


Im Februar 2006 beschloss das italienische Abgeordnetenhaus eine Verschärfung des Drogengesetzes. Folgende Anmerkungen beziehen sich noch auf das alte Gesetz:
Wird man mit (maximal) 1,5 Gramm Marihuana oder 0,5 Gramm Haschisch erwischt, droht  eine Verwarnung. Drogenkonsum ist im Gegensatz zu anderen Ländern in Italien keine Straftat, seit 1998 auch nicht mehr der Erwerb und Besitz für den persönlichen Gebrauch. Zwischen Händlern und Konsumenten wird deutlich unterschieden. Der Kleinhandel mit Cannabis wird mit Ordnungsgeldern belegt, der professionelle Vertrieb mit bis zu 6 Jahren Gefängnis bestraft. Italien versucht also das Verwaltungsrecht statt dem Strafrecht zu benutzen. Wird man wiederholt beim Cannabiskonsum erwischt droht ebenso der Führerscheinentzug.

Tschechien


Das tschechische Parlament hat 2005 eine strafrechtliche Reform beschlossen, die den Anbau und Besitz geringer Mengen von Cannabis bzw. Cannabispflanzen straffrei stellt. Auch so genannte „Zauberpilze“ werden straffrei. Besitz und Anbau größerer Mengen bleiben strafbar, allerdings mit reduzierten Strafen.

Spanien und Portugal


Der Drogenkonsum und -besitz ist seit Juli 2001 keine Straftat mehr. Kleinere Mengen zum persönlichen Gebrauch zu besitzen ist zwar verboten, wird aber nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Folgen einer Ordnungswidrigkeit wird mit Geldstrafen von 300 € bis 30 000 € verfolgt.

Slowenien


Der Besitz kleiner Mengen von Cannabis gilt als Ordnungswidrigkeit und wird meist nur mit einer Geldstrafe belegt. Der Handel wird dagegen hart bestraft.

Niederlande

In den Niederlanden ist Cannabis weiterhin illegal, wird jedoch geduldet, was zur Folge hat, dass der Besitz geringer Mengen bis zu 5 Gramm straffrei bleibt und Cannabisprodukte, unter bestimmten Bedingungen, in so genannten Coffee Shops verkauft werden dürfen.

Der Verkauf kleiner Mengen weicher Drogen in den Coffeeshops ist zwar strafbar, wird aber in der Praxis nur dann verfolgt, wenn der Betreiber oder der Inhaber des Coffeeshops gegen einen der folgenden Grundsätze verstößt:

  • es dürfen pro Transaktion höchstens 5 Gramm pro Person verkauft werden
  • es dürfen keine harten Drogen verkauft werden
  • es darf keine Werbung für Drogen gemacht werden
  • es dürfen keine Belästigungen für die Umgebung entstehen
  • es dürfen keine Drogen an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.
  • Minderjährige dürfen sich nicht im Coffeeshop aufhalten.

Auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Droge Cannabis hat dadurch stark zugenommen und die Strafverfolgung wird in dieser Hinsicht nur sehr oberflächlich betrieben. Diese Coffeeshops müssen sich allerdings über den Schwarzmarkt versorgen, da die Herstellung von Cannabisprodukten weiterhin verboten ist. Es zum so genannten back door-Problem: Daher ist der illegale Handel mit Cannabis (besonders bei großen Mengen) weiterhin ein großes Problem in den Niederlanden; von einigen Politikern wird daher ein geregelter, aber legaler oder geduldeter Handel gefordert. Außerdem kommt es vielen Städten zu einer Art Drogentourismus, was vor allem die Belästigung der ansässigen Bevölkerung zu Folge hat, aber auch Kontrollen durch die Behörden der angrenzenden Länder, die eine weniger liberale Cannabispolitik betreiben, erforderlich macht, da es zu Schmuggel von Drogen kommt. Die Niederländer selbst konsumieren trotz oder vielleicht gerade wegen der liberalen Handhabung der Politik nicht mehr Cannabis pro Person und Jahr als etwa die Deutschen oder andere Europäer.
In den Niederlanden wird Cannabis auch seit 2003 zur medizinischen Verwendung staatlich kontrolliert an bedürftige Patienten abgegeben. (natürlich apothekenpflichtig) Da dies jedoch weit teurer ist als das in den Coffee Shops geduldete Cannabis, findet es bisher nur wenige Käufer.

Großbritannien

Großbritannien hat prozentual die meisten Cannabiskonsumenten in Europa. In den letzten Jahren mehrten sich die Stimmen für eine Entkriminalisierung. Im Oktober 2001 schlug Innenminister Blunkett vor, dass ertappte Konsumenten nicht mehr verhaftet werden und im Normalfall nur mit einer mündlichen Verwarnung rechnen müssen. Ein im Jahre 2001 gestarteter Modellversuch im Londoner Stadtteil Lambeth war ein voller Erfolg. Daraufhin stimmte das britische Unterhaus im September 2003 einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Das Gesetz trat am 29. Januar 2004 in Kraft.

USA

Mit einem Jahresverbrauch von etwa 1000 Tonnen Cannabis sind die USA heute weltweit führend. Seit 1937 ist Cannabis aber in den USA faktisch verboten; zunächst wurde Cannabis  mit einer unrealistisch hohen Steuer von 100 Dollar pro Gramm belegt, die die Produzenten in die Illegalität trieb, Ende der 1960er Jahre wurde es komplett verboten. Die treibende Kraft hinter dem Cannabis-Verbot war Harry J. Anslinger. Die USA geben etwa 40 Milliarden Dollar pro Jahr an Steuergeldern für Drogenbekämpfung aus.
Pro Jahr werden aber etwa 700 000 Menschen wegen Cannabis verhaftet diejenigen die ins Gefängnis kommen, machen etwa 3,5% der insgesamt ca. 1,2 Millionen amerikanischen Gefängnisinsassen aus, wobei die Strenge der Bestrafung von Bundesstaat zu Bundesstaat recht unterschiedlich ausfällt

In mehreren US-Bundesstaaten wurde Cannabis in den letzten Jahren wieder zur medizinischen Anwendung erlaubt, meist durch Volksinitiativen und Volksentscheide. Es ist aber weiterhin durch Bundesgesetz der USA verboten, und in kalifornischen Kliniken wurden teilweise schon Razzien durchgeführt. Diese Vorgehensweise der amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA) wurde kürzlich jedoch von einem Bundesgericht untersagt.
Anfang November 2005 hat die US-Metropole Denver eine Verordnung durch Volksabstimmungen erlassen, die den Besitz geringer Mengen Marihuana (maximal 29 Gramm) von Erwachsenen über 21 Jahren erlaubt. Nach den Gesetzen von Colorado, dessen Hauptstadt Denver ist, bleibt der Besitz aber illegal.

 

von http://www.hempopedia.com

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!