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Leonberg „Selbstversuch“ endet vor Gericht mit Geldstrafe von 2450 Euro. Von Daniel Renkonen

 

Der Verteidiger sprach von einem „Selbstversuch“, der Richter von „gärtnerischer Naivität“. Und selbst der 35-jährige Angeklagte räumte in seinem Schlussplädoyer seine „Dummheit“ ein. Die kostet ihn nun 2450 Euro, weil er unerlaubt acht Marihuana-Pflanzen in seinem Garten zum Eigenkonsum gezogen. Das ist in Deutschland verboten und gilt als unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln.

Für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist das kein Bagatelldelikt. Daher ging sie in ihrem Strafbefehl gleich in die Vollen und beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3600 Euro) gegen den Angeklagten. Der wiederum zog vor Gericht und versuchte über seinen Anwalt, den Vorsitzenden Richter Armin Blattner milde zu stimmen. „Mein Mandant hat das alles sehr mitgenommen, weil er noch nie vor Gericht stand“, erklärte der Advokat.

Danach versuchte er dem Vorsitzenden wortreich zu erklären, dass man außer Gemüse und Sonnenblumen aus Neugierde auch noch Cannabis anbauen könne. „Mein Mandant ist Hobbygärtner und wollte einfach mal sehen, wie so eine Pflanze wächst und aufgeht.“ Nebenbei hatte er den Stoff offenbar konsumiert. Die Polizei fand vor Ort zumindest mehrere Döschen mit Marihuana-Resten.

Auf die Spur des neugierigen Hobbygärtners kamen die Ermittler eher durch einen Zufall. Denn Augenzeugen waren die artfremden Pflanzen zwischen den Tomaten und Sonnenblumen direkt ins Auge gestochen. „Der Anbau war sicherlich etwas amateurhaft“, sagte der Verteidiger vor Gericht. Zudem sei der Wirkstoffgehalt der acht Pflanzen so gering gewesen, dass man hierbei wohl auch von einer Bagatell-Straftat sprechen könne.

Die Verteidigung schlug dem Gericht schließlich vor, das Verfahren am besten gleich ganz gegen eine Geldauflage einzustellen. Doch damit konnte sich der Amtsrichter nicht so recht anfreunden. „Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft da mitspielt“, winkte Blattner höflich ab. Und die Anklagebehörde spielte in der Tat nicht mit, sondern pochte auf die beantragte Geldstrafe als abschreckenden Denkzettel.

Der Verteidiger änderte daraufhin seine Strategie. Er beantragte, die geforderte Geldstrafe auf 30 Tagessätze zu je 35 Euro zu reduzieren. Doch das Gericht folgte dem Antrag nicht. „Es gibt sicherlich einige entlastende Gründe gegen den Angeklagten“, räumte der Vorsitzende ein. Er könne auch keine große kriminelle Energie hinter dem Anbau erkennen, „aber eine Lappalie war es eben auch nicht“. Immerhin habe die Menge von acht Pflanzen für den Eigenkonsum ausgereicht. „Das Cannabis ist ziemlich laienhaft aufgezogen worden“, befand Blattner. Er verurteilte den kaufmännischen Angestellten schließlich wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro, was einen Gesamtbetrag von 2450 Euro ergibt.

Quelle: stuttgarter-zeitung.de

Von cannabinus

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