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Von PETER JAKOB KLEIN, 04.02.10, 07:00h

Mit drei Kilogramm Marihuana im Wert von 15 000 Euro erwischten Zöllner vor gut einem halben Jahr einen Mann bei seiner Reise durch die Eifel. Der 45-jährige gelernte Kraftfahrer…

EUSKIRCHEN. Mit drei Kilogramm Marihuana im Wert von 15 000 Euro erwischten Zöllner vor gut einem halben Jahr einen Mann bei seiner Reise durch die Eifel. Der 45-jährige gelernte Kraftfahrer landete schließlich auf der Euskirchener Polizeiwache. Dass er von dort nicht gleich in die nächste Justizvollzugsanstalt musste, sondern unter Auflagen auf freien Fuß gelangte, verdankte der bis dato unbescholtene Zeitgenosse den „besonderen Umständen“, unter denen er den Rauschgifttransport durchgeführt hatte.

Die Verhandlung vor dem Euskirchener Schöffengericht wegen „unerlaubten Rauschgift-Besitzes in nicht unerheblicher Menge“ brachte eine Geschichte zutage, die beim Vorsitzenden Richter Dr. Fabian Krapoth amüsiertes Kopfschütteln hervorrief. Demnach handelte es sich bei dem 45-jährigen Angeklagten ganz offensichtlich um einen „Drogenkurier der besonderen Art“, wie der Staatsanwalt formulierte.

Anfang Juni 2009 war der 45-Jährige mit 15 000 Euro in der Tasche in Richtung Aachen aufgebrochen. Er war im Auftrag eines Klubs von 15 Leuten unterwegs. „Alles ganz normale Bürger aus allen sozialen Schichten“, sage der Mann. Das verbindende Element sei die gemeinsame Vorliebe für Marihuana. Man möge keinen Alkohol, sondern rauche halt gern ein Pfeifchen.

Zur Beschaffung der Drogen werde einmal pro Jahr ein Club-Mitglied in Richtung Eifel losgeschickt, um den Jahresbedarf an Marihuana für sämtliche Rauch-Klub-Mitglieder einzukaufen.

Und im Juni 2009, so der Angeklagte, sei er an der Reihe gewesen. Vorher habe der Vereins-Vorsitzende von jedem Klub-Mitglied rund 1000 Euro eingesammelt. Und mit diesen „15 000 Euro in der Tasche“, so der Mann, habe er in der Eifel Kontakt zu einem Mittelsmann aufgenommen. Dieser vermittle bereits seit Jahren den Großeinkauf.

Der Deal ging über die Bühne, und als er mit nichts Bösem mehr gerechnet habe, so der Angeklagte, habe ihn auf der Heimfahrt der Zoll gefilzt. Die Sporttasche mit den drei Kilo Marihuana unter seinem Fahrersitz sei konfisziert worden. Als seine Rauch-Klub-Freunde in der süddeutschen Heimat von dem Vorfall erfahren hätten, so der 45-jährige, seien „die Jungs extrem sauer“ gewesen: „Der Jahresvorrat an Marihuana war weg.“

„Aber Sie mussten doch wissen, dass Sie im Falle des Scheiterns Ihrer Mission mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen haben“, wandte sich der Staatsanwalt verständnislos an den blauäugigen Mann auf der Anklagebank. Immerhin sehe das Gesetz für ein derartiges Verbrechen eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vor.

Darüber habe man sich nie Gedanken gemacht; das habe man verdrängt, antwortete der 45-Jährige. Und dass man mit dem Erwerb und Konsum von Marihuana ein Verbrechen begehe, so der Mann weiter, sei ihm und seinen Freunden nicht bewusst gewesen.

„Wozu verurteilt man einen glücklosen und dazu äußerst naiven Drogenkurier, der im alltäglichen Leben ein beliebtes Mitglied bei der heimischen Freiwilligen Feuerwehr ist?“, fragten sich übereinstimmend Staatsanwalt und Gericht.

Er sei ein Mann, der gerne an seinem Motorrad bastele, so der Verteidiger, und der seiner alten Mutter stets selbstlos zur Hand gehe. Ein Mitbürger, der bis dato einer geregelten Arbeit nachkomme und vorher nie straffällig geworden sei. „Sie sind ein richtiger Musterknabe“, konstatierte der Staatsanwalt und forderte dementsprechend eine eher milde Gefängnisstrafe von einem Jahr zur Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe.

Das Schöffengericht schloss sich dem an.

Quelle: rundschau-online.de

Von cannabinus

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