In dem Transporter eines Bäckers wurde bei einer Kontrolle an der Pforte der Haftanstalt nicht nur leckere Brötchen und duftendes Brot, sondern auch Marihuana entdeckt. Der Anstaltsleiter erteilte dem Mann daraufhin sofort Liefer- und Hausverbot.
RHEINBACH – Mit dieser „Nachspeise“ hätte der Bäckerei-Auslieferungsfahrer Roland (Name geändert) wohl genau den Geschmack der Gefangenen im Rheinbacher Knast getroffen. Am 15. April wurden im Transporter des gelernten Bäckers bei einer Kontrolle an der Pforte der Haftanstalt nicht nur leckere Brötchen und duftendes Brot, sondern auch Marihuana entdeckt. Der Anstaltsleiter erteilte Roland daraufhin sofort Hausverbot.
Außerdem musste sich der 41-Jährige jetzt wegen verbotenen Besitzes von Rauschgift vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. „Es war dämlich von mir“, räumte er zerknirscht im Prozess ein, beteuerte allerdings „hoch und heilig“, dass er die „heiße Ware“ keineswegs heimlich an Häftlinge hatte ausliefern wollen. Er habe sich zwei Tage zuvor ein paar Gramm Marihuana für den Eigenkonsum gekauft. Als er dann den Autoschlüssel aus der Jackentasche nahm, müsse das Rauschgifttütchen wohl unbemerkt auf den Fahrzeugboden gefallen sein.
Misslich allerdings für ihn: Nur ein halbes Jahr zuvor war er vor dem Bonner Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Fahnder hatten zuvor auf seinem Balkon eine florierende Marihuana-Plantage entdeckt.
Wie damals, so behauptete Roland auch jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht, das Marihuana habe er ausschließlich zum Eigenkonsum besessen. Er habe eben ab und zu mal gerne einen Joint geraucht. Inzwischen sei er allerdings klug geworden und lasse die Finger davon. Und vollmundig verkündete er in seinem letzten Wort vor dem Urteil: „Sie werden mich hier nie wiedersehen. Das mit der Auslieferungsfahrt in den Knast hatte nichts mit Handel zu tun, es war eine reine Dummheit.“
„Auch Dummheit muss bestraft werden. Sie bewegen sich hier auf sehr dünnem Eis“, machte ihm daraufhin Vorsitzender Richter Ulrich Schulte-Bunert klar. Denn Roland sei schließlich während der laufenden Bewährung erneut mit Drogen erwischt worden. Auch wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Bewährung nun widerrufen werde und er die Haftstrafe absitzen müsse.
Wegen unerlaubten Besitzes von knapp zwei Gramm Marihuana wurde der Vater von drei Kindern im Alter von 19, 17 und 12 Jahren jetzt erst mal zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 4800 Euro gefordert.