Anmelden

Die zwei Hauptangeklagten im Prozess um das Cannabioland in Litzistorf FR sind zu 21 und 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die längere Gefängnisstrafe wird bedingt vollzogen.

Das Gericht des Sensebezirks in Tafers FR sprach die beiden Männer der qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte teilbedingte Freiheitsstrafen von 24 und 32 Monaten gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Vor Gericht standen der frühere Betreiber des Bauernbetriebs in Litzistorf FR und sein damaliger Geschäftspartner, der Anwalt Jean- Pierre Egger. Ein erstes Urteil gegen sie war im Jahr 2000 gefällt und darauf wider aufgehoben worden.

Der heute 47-jährige ehemalige Hof-Betreiber erhielt eine bedingte Strafe, wie er sich das erhofft hatte. Er hatte im Jahr 2000 das Cannabioland verlassen und sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Hanf aufgegeben.

Härter ins Gericht ging die Freiburger Justiz mit dem 60-jährigen Egger, seines zeichens Präsident der Vereinigung Schweizer Hanffreunde. Er erhielt keine teilbedingte Strafe.

Bei ihm sei in den letzten Jahren kein Umdenken festgestellt worden. Immerhin billigte ihm das Gericht aber einen gewissen Idealismus zu. Dass Egger Rekurs einlegen wird, ist so gut wie sicher.

In der Affäre um das Hanffeld bei Litzistorf in der Gemeinde Bösingen FR hat es schon mehrere Prozesse gegeben, die aber immer wieder wegen Rekursen und Ausstandsbegehren abgebrochen werden mussten. Der Fall zieht sich nun schon über mehr als zehn Jahre hin. (sda)

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!