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Von WZ Online / APA
Mit der Novelle zum Suchtmittelgesetz (SMG), die heute nachmittags im Parlament beschlossen werden dürfte, soll die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Möglichkeit erhalten, selbst oder über eine Tochtergesellschaft Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke anzubauen. In weiteren Bestimmungen geht es um eine Suchtmittel- und eine Substitutionsdatenbank.

Der Anbau von Cannabis soll ausschließlich im Rahmen der AGES oder einer Tochtergesellschaft (75-Prozent-Anteil) erfolgen.

Suchtmitteldatenbank

In der Suchtmitteldatenbank sollen direkt alle Anzeigen wegen Verstößen gegen das SMG, die Ergebnisse des Strafverfahrens (Verurteilung, Einstellung, Freispruch, etc.) sowie – sofern sich der Verdacht eines Suchtgiftkonsums bestätigt hat – die Ergebnisse der amtsärztlichen Begutachtungen aufscheinen.

In der Substitutionsdatenbank sollen schließlich die Daten aller Patienten gespeichert werden, die sich infolge einer Opiatabhängigkeit in Drogenersatztherapie befinden. Der Zweck soll die Verhinderung der Mehrfachbehandlung sein. Einsicht in dieses Register haben nur die Amtsärzte. Ärzte und Apotheker können Anfragen stellen, wenn dies konkret dazu dienen könnte, Mehrfachbehandlungen zu verhindern.

Von Experten gab dazu am Mittwoch positive Stellungnahmen. Michael Dressel, der Wiener Drogenkoordinator: „Was die neue Regelung zu Cannabis betrifft, so begrüßen wir sehr, dass jetzt auch eine Produktion für medizinische Zwecke in Österreich möglich und klar geregelt ist. (…) Auch dass es in Form der beiden neuen Datenbanken jetzt klare Regelungen zur Datensammlung, aber auch zur Verwendung dieser durchaus sensiblen Daten gibt, ist aus meiner Sicht positiv.“

Schon bisher gab es – sowohl auf der Basis des SMG als auch in der täglichen Praxis – Aufzeichnungen über Personen, die mit dem SMG in Konflikt gekommen und/oder in Substitutionstherapie waren. Genau Regelungen über die Verwendung gab es nicht. Dressel: „So wurden auch solche Daten an andere Ministerien weiter gemeldet oder Auskünfte aus dem Substitutionsregister erteilt – im Grunde ohne ausreichende gesetzliche Grundlage.“

Zugriff auf die Substitutionsdatenbank haben in Zukunft nur die Amtsärzte, die ja auch die Vidierung von der Rezepte für Drogenersatzmittel durchführen müssen. Der Wiener Drogenkoordinator: „Nicht einmal mehr das Justizministerium darf jetzt in die personenbezogenen Daten der Substitutionsdatenbank Einsicht nehmen, außer im Falle von Beschwerden (…).“

In Sachen Cannabis meldete sich der Präsident der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG), Michael Bach (Steyr), zu Wort: “ Aus Sicht der ÖSG ist jede Initiative zu begrüßen, die es ermöglicht, neue Medikamente für die Schmerztherapie zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. Für medizinische Zwecke gewonnene Cannabinoide finden in den letzten Jahren zunehmenden Einsatz.“

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