Albstadt/Hechingen – Ein 25-Jähriger Albstädter und seine 29-jährige Schwägerin müssen sich vor dem Amtsgericht Hechingen wegen Abgabe von Drogen an Minderjährige verantworten. Sie sollen Jugendlichen einen Joint angeboten haben.
Nach eigenen Angaben war der Angeklagte erst seit wenigen Wochen wieder auf freiem Fuß gewesen, als er in einen Vorfall verwickelt wurde, den die Zeugen etwa so schildern:
Die zweite Angeklagte soll sich mit drei Bekannten, einer 15-Jährigen, einer 16-Jährigen und einem 17-Jährigen, getroffen haben, um mit ihnen einen gemeinsamen Nachmittag zu verbringen.
Man habe Alcopops getrunken, Zigaretten geraucht und später den Angeklagten, seine Frau – die Schwester der zweiten Angeklagten – und einen Freund von ihm getroffen. Solchermaßen personell verstärkt, genehmigt man sich im Uhlandsgarten weitere Zigaretten und auch Bier, das laut Zeugen der Angeklagte mitgebracht hatte.
Dann zog die Runde weiter zum Lehrerparkplatz der Lutherschule, und dort, so der seinerzeit 17-jährige Zeuge, habe der Angeklagte einen Joint gezückt. Hat er ihn den Jugendlichen aber auch angeboten? Oder baten diese selbst darum, mal ziehen zu dürfen?
Die Frage war in der Gerichtsverhandlung nicht zu klären. Unter anderem deshalb, weil die Aussagen, die die Jugendlichen – die gemeinsam mit ihren Eltern Anzeige erstattet hatten – vor Gericht machten, von denen im Polizeiverhör abwichen.
Laut Vernehmungsprotokoll hatten sie damals unisono erklärt, der Angeklagte habe ihnen den Joint angeboten. Im Gerichtssaal konnten sie sich entweder nicht mehr erinnern oder wollten selbst um einen Zug gebeten haben.
Vorne dick, hinten schmal
Woran die Jugendlichen denn erkannt hätten, dass es ein Joint war, an dem sie da – jeweils einmal – gezogen hätten, wollten die Verteidiger wissen. Sie hätten aufgrund des Aussehens – vorne dick, hinten schmal, dünnes Papier, Pappe als Filter – darauf geschlossen, erklärten die Jugendlichen.
Die jüngste Zeugin hatte zudem ein Brennen im Hals gespürt, das sie vom Tabakrauchen nicht kenne, und ihr sei nach dem Zug schlecht geworden. Bei Alkohol und Zigaretten passiere ihr so etwas nicht. Und der Angeklagte?
Weist alle Vorwürfe zurück. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung waren keine Drogenutensilien aufgespürt worden, nur auf seinem Handy fand sich ein Foto, das ein Häuflein Marihuana zeigte.
Die Polizei schätzt, dass es sich um mehr als die fünf Gramm handelt, die unter die juristische Kategorie Eigenbedarf fallen. Der Angeklagte erklärte jedoch, das Marihuana habe nicht ihm, sondern einem Freund gehört; er selbst habe Cannabis nur in Kleinstmengen für den persönlichen Konsum besessen.
Auch das wäre ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen – aber nicht so schwerwiegend wie der Besitz von mehr als fünf Gramm Drogen, den der Gesetzgeber als Versuch, mit Drogen zu handeln, interpretiert. Der Prozess wird am 19. März um 14 Uhr fortgesetzt.
Von Lena Müssigmann