Der junge Mann aus dem Sensebezirk hatte bereits 2003 mit der Polizei zu tun: Er hatte etwa 70 Hanfsetzlinge gepflanzt und die Ernte – in Schachteln verpackt – in seiner Wohnung versteckt. Die Sache flog auf, und der Hanf wurde vernichtet. Ein Jahr verhielt er sich ruhig, dann versuchte er es erneut. Auf Grund eines Verdachts klopfte die Polizei im November 2006 wieder bei ihm an und beschlagnahmte bei der Hausdurchsuchung rund 50 Kilo getrocknete Hanfblüten – allem Anschein nach die Ernten von 2005 und 2006. Woher kommt das Geld? Er sei sich schon bewusst gewesen, dass seine Ware einen gewissen Wert gehabt habe (etwa 1000 Franken pro Kilo) und als Betäubungsmittel geeignet gewesen sei, erklärte der Angeklagte vor dem Strafgericht des Sensebezirks. Er gab zwar zu, dass er mit dem Hanfanbau Geld verdienen wollte. «Ich habe aber nie Hanf verkauft», betonte er, weil er keinen Käufer gefunden habe. Bereits der Untersuchungsrichter hatte aber die Vermutung geäussert, dass die auffallende Häufung von Vermögenswerten auf den Konten des Mannes kaum allein durch ehrliche Arbeit hätte erzielt werden können. Auch Gerichtspräsident Peter Rentsch versuchte, der Spur des Geldes zu folgen. Ein sparsamer Mensch Der Mann gab zu, ab und zu Schwarzarbeit geleistet zu haben. Er betonte aber, dass er sparsam sei. «Ich war immer darauf aus, Geld zu verdienen», meinte er und bezeichnete sich als geldgierig. «Ich gehe jeden Tag arbeiten und habe eine gute Stelle.» «Um so viel sparen zu können, müsste man ja monatlich 2000 Franken beiseitelegen. Das können nicht alle Leute», stellte Peter Rentsch fest. «Dann machen sie etwas falsch», antwortete der Angeklagte. Warum er nach der Beschlagnahmung 2003 weitergemacht habe, wollte Peter Rentsch wissen. «Es ist mir ja nicht viel passiert. Also dachte ich, ich probiere es noch einmal.» Den Ernst der Lage habe er erst kapiert, als er in Handschellen abgeführt worden sei und in Untersuchungshaft gesessen habe. In dubio pro reo «Hat er mit dem Hanf einen Umsatz erzielt oder nicht? Das ist die Kernfrage», hielt Verteidiger Markus Meuwly fest. Er wies darauf hin, dass keine Hinweise auf Abnehmer gefunden werden konnten. Deshalb plädierte er dafür, dass man nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» davon ausgehen solle, dass es beim Anbau blieb. Sein Antrag lautete auf eine Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen und dank günstiger Prognose auf eine bedingte Strafe. Das Gericht verurteilte den Mann zu 240 Tagessätzen à 100 Franken, bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Rentsch machte in der Urteilsbegründung keinen Hehl daraus, dass das Gericht seine Zweifel über die Herkunft des Geldes hatte. «Die Zweifel konnten aber nicht überbrückt werden.»
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