Vorstoss der teilweisen Entkrimininalisierung fallengelassen
Die Hanf-Initiative für einen straffreien Cannabiskonsum kommt wie erwartet ohne Gegenvorschlag vors Volk. Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat den Vorschlag fallengelassen, nachdem ihn ihre Schwesterkommission des Nationalrats letzte Woche abgelehnt hatte.
(ap) Der von Felix Gutzwiller (Zürich, fdp.) eingebrachte Vorschlag hätte vorgesehen, unter gewissen Voraussetzungen den Cannabiskonsum bei Erwachsenen zu entkriminalisieren. Mit der Ablehnung durch die Nationalratskommission ist die Zeit für einen Gegenvorschlag laut Schwaller zu knapp geworden. Bis am 13. Juli noch zu einem Entscheid zu kommen, sei unter diesen Umständen kaum noch möglich, wie Kommissionspräsident Urs Schwaller (Freiburg, cvp.) am Dienstag mitteilte
Die Kommission wird deshalb der Kleinen Kammer in der kommenden Frühlingssession die Hanf-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Ob der Gegenvorschlag anderweitig weiterverfolgt wird, liess Schwaller offen.
Die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit einem wirksamen Jugendschutz» war nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Juni 2004 lanciert worden. Sie verlangt, den Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von psychoaktiven Hanfprodukten für den Eigengebrauch straflos zu lassen und Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Handel zu erlassen. Werbung für Cannabis soll aber verboten bleiben.