Im September 2006 war die Polizei avisiert worden, dass auf der Alp Noths Vorsass, eingangs des Muscherenschlunds, Hanf angebaut werde. Der Hanfbauer hatte die 8000 Quadratmeter Land gepachtet und gab an, Industriehanf anzubauen. Die chemische Analyse ergab aber einen THC-Gehalt von neun Prozent. Am Dienstag musste sich der Bauer wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Er beteuerte, dass er vom Zulieferer getäuscht worden sei. Das Gericht sprach ihn frei, da es keinen klaren Beweis für illegales Handeln erbringen konnte. Der Hanf hätte auch legal verwendet werden können.