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Vielen schwer kranken Menschen könnten Cannabisprodukte als Medizin helfen. Dazu müssten finanzielle und bürokratische Hürden beseitigt werden.

Vor zehn Jahren haben Mediziner, Selbshilfegruppen und Politker in der „Frankfurter Resolution“ gefordert, die medizinische Nutzung von Cannabis zu erlauben. Das war ein Vorstoß. Was von der Wissenschaft jahrelang als Kifferkraut verteufelt wurde, sollte nun der therapeutischen Versorgung schwer kranker Patienten dienen.

Mittlerweile existiert ein medizinisch vollwertiges und legal verschreibbares Cannabispräparat: das aus Faserhanf synthetisierte Dronabinol (THC). Von einer problemlosen medizinischen Verwendung ist man in Deutschland allerdings noch weit entfernt, finden die Grünen- und Linksfraktion. Mit ihren Anträgen befasste sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung der Ausschuss für Gesundheit.


Die Grünen wollen die medizinische Verwendung von Drogenhanf erleichtern. Die Linksfraktion geht sogar einen Schritt weiter: Cannabis solle auch zur medizinischen Selbstbehandlung und zum Eigenanbau straffrei sein. Die Linkspartei fordert das, weil das existierende wirksame Dronabinol nicht von den Krankenkassen finanziert wird. Für viele Patienten werde so die einzige Therapiemöglichkeit unbezahlbar; Selbstversorgung sei die momentan einzig gangbare Therapie.

Heute ist der medizinische Nutzen des zentralen Canabiswirksttoffes Dronabinol bei bestimmten Erkrankungen unbestritten. So ist erwiesen, dass er Übelkeit bei Chemo-Patienten lindert. Mittlerweile ist auch eine entkrampfende Wirkung bei Patienten mit Multipler Sklerose belegt. Studien zeigen außerdem, dass Dronabinol den Appetit bei Aids-Kranken steigert. Im fortgeschrittenen Stadium der HIV-Infektion führt das so genannte Wasting-Syndrom zu starkem Gewichtsverlust, das wiederum die Sterblichkeit erhöht. „Ernst zu nehmende therapeutische Alternativen zu Dronabinol gibt es hier nicht“, so der Berliner Arzt Jörg Gölz in einer Stellungnahme an den Bundestag.

Laut Betäubungsmittelgesetz dürfen Ärzte Dronabinol verschreiben. Das Problem: In den allermeisten Fällen übernehmen die Krankenkassen nicht die Behandlungskosten, weil das Medikament nicht als Fertigarzneimittel zugelassen ist. Viele ärmere Patienten besorgen sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt. Damit sind sie der Strafverfolgung ausgesetzt. Zudem wissen sie nicht, welche Zusammensetzungen und Wirkstoffe sie in den zum Teil verunreinigten Pflanzenteilen erwarten.

Die Anträge der Grünen- und Linksfraktion liefen leider genau darauf hinaus, dass sich Patienten Cannabis illegel besorgen müssten, sagt der Wiener Arzt Hans Georg Kress. Drogenhanf gebe es nirgendwo legal. Die Therapie gehöre außerdem unter medizinische Obhut. „Es wäre ein gesellschaftliches und gesundheitspolitisches Armutszeugnis angesichts der legal verfügbaren, medizinisch gleichwertigen Wirksubstanz Dronabinol (THC) in Arzneimittelqualität“.

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, Cannabis für die Selbstmedikation zu bekommen. Ein Patient müsste beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das dauere oft mehrere Jahre und werde meist abgelehnt, so der Bremer Rechtsprofessor Lorenz Böllinger. „Dieser Verwaltungsweg ist ein Irrweg. Er verletzt den Patienten in mehreren Grundrechten, zum Beispiel dem auf körperliche Unversehrtheit.“

Der Kölner Arzt Franjo Grotenhermen sieht in dieser Praxis „eine Art Zweiklassenmedizin, die zu einer schlechteren medizinischen Versorgung, größerem Leid und früherem, qualvollerem Tod von Angehörigen der schwächeren Klasse“ führe. Diese Ungerechtigkeit könne nur vermieden werden, wenn Dronabinol von gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Die finden aber weiterhin, der medizinische Nutzen von Cannabis sei unzureichend belegt.

 

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!