Cannabis ist für viele die Droge schlechthin. Doch immer mehr Schmerzpatienten, denen zugelassene Medikamente nicht helfen, hoffen auf die politische Anerkennung von Hanf als Schmerzmittel. Wie heilsam ist Cannabis?
Von Oliver Tolmein
Künftig soll es also auch in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel geben. Warum auch nicht? Gewöhnlich ist die Zusammensetzung von Arzneimitteln kein Politikum. Nicht einmal die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages machen sich Gedanken darüber, wie viel Alkohol in Mitteln zur Behandlung von Erkältungen enthalten ist, und dass morphinhaltige Medikamente heute standardmäßig in der Schmerztherapie eingesetzt werden, ruft keinen Suchtbeauftragten und kein Sondereinsatzkommando der Polizei auf den Plan.
Dass die nun durch die Koalitionsfraktionen angekündigte politische Anerkennung von Cannabis als potentiellem Heilmittel in der Öffentlichkeit heftigere Reaktionen auslöst als die Fortdauer diplomatischer Beziehungen mit Staaten, in denen Drogenbarone die gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmen, ist mit der realen Bedeutung des Vorgangs nicht zu erklären, sondern nur mit den kulturellen Assoziationen, die damit verknüpft sind.
Cannabis ist für viele die Droge schlechthin, gefährlich allein schon dadurch, dass sie jeder ohne besondere Mühen selbst anbauen kann. Hanf gedeiht im Topf im eigenen Badezimmer so gut wie auf dem Balkon in der norddeutschen Tiefebene oder im Gemüsebeet in Schwaben. Während Bier die Droge der Proleten ist und der elegante Rotwein das Getränk der Bourgeoisie, haftet dem Hanfkonsumenten das Odium des Leistungsverweigerers an: Kiffer gelten immer noch geradezu idealtypisch als Aussteiger. Aber anders als Junkies, die an der Nadel hängen, erscheinen sie nicht als bedauernswerte Gestalten, die zur Finanzierung ihrer Sucht in der Not auch der geliebten Oma das Ersparte klauen; sie stilisieren sich als Haschrebellen und werden so als Bürgerschreck auch gerne vorgeführt.
„Hanf-Apotheke“
Mit der Wirklichkeit hat das nur noch wenig zu tun. „Legalize it!“ ist schon seit längerem nicht mehr ihr Schlachtruf. Es ist weitaus eher eine dringende Bitte von Schmerzpatienten, denen zugelassene Medikamente nicht helfen, deren individuell in den Apotheken hergestellte Rezepturen die Krankenkasse nicht bezahlen und deren „Hanf-Apotheke“, über die sie günstigstenfalls einige Zeit illegal Cannabis beziehen konnten, nach mehreren Polizeieinsätzen geschlossen wurde.
Wer wissen will, wie es diesen Patienten geht und warum sie so verzweifelt darauf hoffen, dass sie ihre Haschzigaretten rauchen dürfen, ohne eine neue Anklage befürchten zu müssen, oder dass aus Cannabis gewonnene Schmerzmittel auf den Markt kommen, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen, liest am besten in den Urteilssammlungen der Sozialgerichte. Dort wird von Patienten berichtet, denen die Ärzte „deutliche soziale Rückzugstendenzen, progrediente depressive Stimmungslagen mit latenter Suizidalität und Anstieg der Schmerzintensität“ attestieren, „chronisches Schmerzsyndrom und Morphinunverträglichkeit“ wird diagnostiziert oder auch fortgeschrittene Stadien von Multipler Sklerose, Querschnittslähmungen oder Krebserkrankungen.
Einzige Möglichkeit: Cannabis illegal selbst anbauen
Die Klagen werden allerdings fast immer abgewiesen: Wer keine Krankheit hat, die in absehbarer Zeit zum Tode führt, kann nicht damit rechnen, dass von den ehernen Grundsätzen des Leistungsrechts der Gesetzlichen Krankenversicherung abgewichen wird, das nur die Kostenübernahme für zugelassene Arzneimittel vorsieht. Die bittere Konsequenz: Wer Schmerzen hat, die Standardmedikamenten kaum zugänglich sind, aber nicht krank genug ist, um bald zu sterben, wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung im Stich gelassen. Haben diese Patienten genug Geld, können sie schon heute aus Cannabis gewonnene Medikamente selbst bezahlen. Häufig sind chronisch schmerzkranke Menschen aber arm. Ihnen bleibt die Möglichkeit, die Schmerzen zu erdulden oder das hilfreiche Cannabis illegal selbst anzubauen.
An diesem Dilemma wird die aktuelle gesundheitspolitische Initiative – die voraussichtlich nicht mehr zum Inhalt hat, als Cannabis, soweit es in einem arzneimittelrechtlich zugelassenen Präparat enthalten ist, in die Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes umzustufen, die verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel betrifft – übrigens wenig ändern.
Das einzige Medikament, das die Zulassungshürde in Deutschland in absehbarer Zeit nehmen kann, wird Sativex sein, das zur Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose dient. Den Antrag eines an einem schweren chronischen Schmerzsyndrom leidenden Patienten, Cannabis selbst anbauen zu dürfen, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dagegen vor wenigen Tagen wegen Sicherheitsbedenken abermals abgelehnt.
Quelle: faz.net