eine Übersicht zur weltweiten Situation Von Dr. med. Franjo Grotenhermen
Im Dezember 2008 hat die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vier deutschen Patienten erstmals eine Erlaubnis erteilt Cannabis, das in niederländischen Apotheken erhältlich ist, über ihre deutsche Apotheke zu beziehen. Insgesamt besitzen etwa 30 Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle, davon die meisten eine Erlaubnis zur Verwendung eines Cannabisextrakts. Die erste dieser Ausnahmegenehmigungen wurde im August 2007 erteilt. Diese Erlaubnis hat häufig keine praktische Relevanz, weil sich die Betroffenen den Cannabisextrakt, der etwa die Hälfte des Preises von Dronabiol kostet, nicht leisten können. Selbst bei einer Erlaubnis der Verwendung von Cannabis aus den Niederlanden stellt dies für die betroffenen Patienten nur eine Lösung dar, wenn sie vergleichsweise geringe Cannabismengen benötigen oder über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Unter der Annahme von Kosten von 10 Euro pro Gramm Cannabis für einen deutschen Patienten ergeben sich bei einem Tagesbedarf von zwei Gramm monatliche Kosten von etwa 600 Euro, während bei einem Tagesbedarf von 0.2 Gramm 60 Euro pro Monat bezahlt werden müssen. Quelle: Grow! 02/09