Am Dienstag 22.07.2014 hat ein deutsches Gericht erstmals den Klagen dreier Cannabis-Patienten stattgegeben und den Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken erlaubt, laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln.

Deutsches Gericht erlaubt erstmals Cannabis-Eigenanbau in Deutschland

„Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt. Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese beiden Klagen ab. „

Deutsches Gericht erlaubt erstmals Cannabis-Eigenanbau in Deutschland

Mit diesem l wurde ein Meilenstein gelegt, da das erstmals der Anbau von Cannabis für Medizinische Verwendung in Deutschland erlaubt und gestattet wurde, was für die Kläger nicht nur eine enorme Finanzielle Erleichterung mit sich bringt. Die Urteile entsprechen auch der mittlerweile breiten Akzeptanz von Cannabis als Heilmittel in der deutschen Bevölkerung. Bei einer Online-Umfrage des Magazins „Der Spiegel“ sprachen sich zu Redaktionsschluss von über 52.000 Teilnehmern nur mehr 6 Prozent für eine Beibehaltung des Cannabis-Verbots aus.

Von cannabinus

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