Es naht der Tag des Eigenheims und gestern war Weltamateurfunktag. Warum gibt es eigentlich keinen Tag des Schmerzpatienten? Es müsste gar kein Welt-Tag sein, ein deutscher Schmerzpatienten-Tag könnte reichen – vorausgesetzt der jeweilige Bundesgesundheitsminister, ein paar Ärztinnen und Ärzte und vor allem die Funktionäre der Krankenkassen sowie einige der mit entsprechenden Fragen befasste Gerichte würden an diesem Tag und sei es auch nur eine Stunde lang konzentriert darüber nachdenken, wie den Schmerzpatienten zu helfen wäre, deren Schmerzen durch zugelassene Therapeutika nicht ausreichend gelindert werden können.

In der Sterbehilfe-Debatte dienen nicht behandelbare Schmerzen oft als Argument für die Legalisierung der Patiententötung. Das Argument ist schlicht und ergreifend: starke Schmerzen zu haben verletzt die Menschenwürde also kann es für die Patienten besser sein, schnell zu sterben, als noch ein wenig mit starken Schmerzen weiter zu leben. Eine beliebter juristische Fall, der zur Illustration des Problems gebildet wird ist: Sie sehen einen Menschen in seinem Wagen eingeklemmt sitzen und verbrennen, Sie können ihn nicht befreien, haben aber zufällig einen geladenen Revolver in der Hand – wäre es richtig, diejenige Person, die jetzt schießen will wegen aktiver Sterbehilfe zu verurteilen? Die Älteren unter uns werden sich jetzt vielleicht an die nicht weniger suggestive Frage vor den Gewissen Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer erinnern: Sie gehen mit Ihrer Freundin durch den Wald, plötzlich brechen zwei Männer aus dem Gebüsch und wollen Ihre Freundin vergewaltigen, Sie haben zufälligerweise einen geladenen Revolver dabei…. Aber um diese Parallele geht es mir gerade nicht. Ich bin auch der Meinung, dass dringend etwas für Schmerzpatienten getan werden muss, finde aber den Ruf nach Ausweitung der Möglichkeiten für Medikamentgerungen überzeugender als den nach Abschaffung der Strafbarkeit von Tötung auf Verlangen.

Eine einfache Möglichkeit wäre, dass Patienten die Medikamente verschrieben bekommen können, die ihnen helfen, auch wenn diese Medikamente  nicht zugelassen sind. Das gilt vor allem für Medikamente, die Wirkstoffe aus der Cannabis-Pflanze enthalten, für Dronabinol zum Beispiel. Weil diese Medikamente nicht zugelassen sind, zahlen die Krankenkassen sie nicht und die Gerichte geben ihnen darin fast immer recht. Und zwar unabhängig davon ob die Medikamente von einem Arzt verschrieben wurden oder nicht, auch ob sie helfen oder nicht spielt keine Rolle. Ergebnis: die wohlhabenderen unter den Patienten kaufen sich die nicht zugelassenen aber zulässigen Medikamente für 200 bis 800 EUR im Monat selber. Die weniger wohlhabenden besorgen sich auf andere Art und Weise und sehr viel Kostengünstiger Cannabis. Dabei werden sie irgendwann erwischt und vor Gericht gestellt. Bei einer guten Verteidigung und einer schweren Krankheit fallen die Strafen meist niedrig aus – aber die Schmerzen bleiben. Und wer sich weiterhin illegal Cannabis beschafft hat beim nächsten Auftritt vor dem Strafgericht schlechte Karten.

Was tun? Das Bundesverwaltungsgericht hat vor fünf Jahren eine Entscheidung getroffen, die einen Weg ebnen könnte. Der Leidsatz lautete: „Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs 2 BtMG (BtMG 1981) mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.“ (BverwG 3 C 17/04). Getan hat sich seitdem für die betroffenen Patienten wenig. Vor allem wird der kostengünstige Selbstanbau von Cannabis weiterhin nicht genehmigt, obwohl es im zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchaus gewisse Sympathien für das Anliegen von Schmerzpatienten gibt. Es fehlt aber offensichtlich an der Bereitschaft auf der politischen Ebene – dass nun ein Liberaler an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums steht hat da offenbar wenig verändert. Dabei hat schon letztes Jahr der Bundestagsausschuss für Gesundheit anlässlich der Expertenanhörung festgestellt, dass hinsichtlich der Möglichkeiten Cannabis medizinisch zu nutzen in Deutschland schwerwiegende Defizite bestehen.

Ein Land in dem in dieser Hinsicht besonders viel und besonders effizient Gutes gerade auch für Schmerzpatienten geschieht ist Kanada, wo Cannabis unter bestimmten Bedingungen ohne große Restriktionen medizinisch eingesetzt werden darf. Besonders große Zustimmung hat dort eine Anfang April getroffene Entscheidung des Obersten Gerichtes von Nova Scotia gefunden, die die Regierung zwingt, den Cannabis-Bedarf einer chronisch kranken Sozialhilfeempfänger-in zu bezahlen.

 

Quelle: faz-community.faz.net

Von cannabinus

Gebt den Hanf Frei!!!