Das neue Suchtmittelgesetz ignoriert Cannabis-Fakten weiterhin… Wien, 1. Juni 2016 – Die seit ersten Juni in Kraft gesetzte Reform des Suchtmittelgesetzes (SMG) ist nach Ansicht des Hanfinstituts zum Scheitern verurteilt, da nach wie vor die mittlerweile anerkannte Heilpflanze „Cannabis“ im Suchtmittelgestz verankert bleibt. Toni Straka, Obmann des Hanf-Instituts sagt Wörtlich:
„Eine Regulierung des Verkaufs von Cannabis würde die jetzt in den Schlagzeilen stehende offene Drogenszene rund um die Wiener U6 um gut 90 Prozent reduzieren, weil es sich dabei um Cannabis-Delikte handelt“
Weiter führt der Obmann an,
„Während die Legalisierung in Colorado im Jahr 2015 über 25.000 neue Arbeitsplätze schuf, kostet die gesetzliche Zwangsbehandlung von 25.000 HanffreundInnen in Österreich den Steuerzahler insgesamt über eine Milliarde Euro durch unnötige Ausgaben für die Verfolgung durch Justiz, Exekutive und Gesundheitsbehörden, denen noch dazu entgangene Steuereinnahmen gegenüberstehen“
Laut den jüngsten Offiziellen Angaben der Deutschen-Bundesregierung verursache die Drogendelikte dem deutschenb Staat jährliche Verfolgungskosten von 5,2 bis 6,1 Milliarden Euro.
Strafverfolgung kostet über eine halbe Milliarde Euro ohne Erfolg
Umgerechnet auf Österreich gibt der Staat demnach über eine halbe Milliarde Euro Steuermittel aus, während er sich auf einem geschätzten jährlichen Konsums von 150 bis 250 Tonnen Cannabis, mehre hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen lässt. Das Aktuellen Bekämpfungsmodel durch Intensiv Einsatz der Exekutive wie seit Anbeginn der Hanf-Szene vor 50 Jahren führ immer nur zu einer Verlagerung und kostet dem Steuerzahler eine Menge Geld. In Anbetracht der tausenden Polizeieinsätze werden nur wenige Kilo Haschisch und Marihuana sichergestellt. Gesundheitliche Bedenken scheint es Seiten des Gesundheitsministers auch nicht mehr zu geben, denn es kommt im neuen Suchtbericht das Wort Cannabis nicht einmal mehr vor. Historisch belegbar hat Prohibition noch nie zum erwünschten Ziel geführt. Quelle: Hanfinstitut
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wie recht du hast