Im Urin Die häufigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum ist der Urintest, der Spuren von 11-nor-THC-COOH nachweist (vollständige Bezeichnung: 11-nor-d-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure). Dabei handelt es sich um ein wasserlösliches und pharmakologisch unwirksames Abbauprodukt (Metabolit) von THC, dem Hauptwirkstoff von Cannabis. Je nach Konsumfrequenz und Testgenauigkeit sind solche Spuren noch zwischen 10 Tagen und 2 Monaten nach dem letzten Konsum nachweisbar. Ein Urintest ist damit also nicht mit einem Alkoholtest vergleichbar, der den aktuellen Alkoholpegel im Blut bestimmt. Diese Tests sagen nichts darüber aus, ob jemand gerade unter Cannabiseinfluss steht (z.B. im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz), sondern nur, ob er oder sie in den letzten Wochen oder Monaten überhaupt Cannabisprodukte konsumiert hat.
Im Blut Allein ein Bluttest kann feststellen, ob ein aktueller Cannabiseinfluss vorliegt. THC kann dabei nur wenige Stunden (ca. 6-12) nach dem Konsum festgestellt werden, also nur einige Stunden länger als die Wirkung anhält. Es gibt jedoch auch Bluttests, bei denen nach THC-Abbauprodukten gesucht wird. Diese Tests kommen in Nordrhein-Westfalen und Bremen zum Einsatz und können Cannabiskonsum ähnlich lange nachweisen wie Urintests.
Schweiß und Speichel Bei Polizeikontrollen im Straßenverkehr kommen Schnelltests wie z.B. „Drugwipe“ zum Einsatz. Solche Schnelltests sollen laut Herstellerangaben bis ca. 12 Stunden nach dem Konsum positiv reagieren. Grundsätzlich gilt nach dem Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss, dass man nicht zur Mitwirkung an einem Cannabistest verpflichtet ist.
In den Handflächen Mit dem Schnelltest „Drugwipe“ können auch Spuren von Cannabis am Körper nachgewiesen werden. Dabei wird die „Drugwipe“ in Wasser getaucht und mehrmals über die Handfläche gestreift. Der Handflächentest ist kein Schweißtest, es wird nicht der Konsum, sondern nur der mögliche Handel mit Cannabis nachgewiesen („Wer mit Cannabis handelt, muss es ja auch in der Hand gehabt haben“).
In den Haaren Auch die Haare können unter Umständen auf Cannabisrückstände getestet werden. Dabei ist die Haarlänge entscheidend – 1 cm entspricht etwa einem Konsummonat. Üblich ist, 5 cm von der Haarwurzel ab zu entnehmen, damit wird etwa das letzte halbe Jahr getestet.
Im Straßenverkehr Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs kann man bei einer Kontrolle zwar nicht eine Blutuntersuchung verweigern ohne seinen Führerschein zu verlieren. Tests die die aktive Mitwirkung des Betroffenen erfordern, wie etwa ein Urin- oder Speicheltest, können verweigert werden, wenn man stattdessen zu einem Bluttest durch einen Arzt bereit ist. Anders sieht es bei der Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle aus. Wer im Besitz von Cannabis erwischt worden ist oder auch nur den Konsum zugegeben hat, der kann (NEU: Wenn Hinweise auf regelmäßigen Konsum oder Nichttrennung vom Straßenverkehr bestehen) gezwungen werden, über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf eigene Kosten durch Tests totale Cannabisabstinenz nachzuweisen. Liefert er diese Tests nicht wie verlangt, sind sie nicht aussagekräftig oder gar positiv, dann kann der Führerschein entzogen werden.
Bei der Musterung Bei der Musterung zur Bundeswehr wird üblicherweise nicht auf THC-Abbauprodukte getestet. Zwar gibt es immer wieder anders lautende Gerüchte, aber im Zweifelsfall kann mensch auch beim eigentlichen Urintest anwesend sein und darauf achten, das die richtigen Teststreifen im Urin landen. Ein Drogentest ist ohne Zustimmung der betreffenden Person auch für die Bundeswehr verboten.